Die Mehrwertsteuer – rechtlich in Deutschland und Österreich „Umsatzsteuer“, in der Schweiz „MWST“ – wird auf fast jeden Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Unternehmen schlagen sie auf ihre Nettopreise auf, führen sie an das Finanzamt bzw. die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab und können die gezahlte Vorsteuer verrechnen. Für Verbraucher ist sie im Endpreis enthalten. Rechnen müssen Sie trotzdem häufig: beim Kalkulieren von Angeboten, beim Prüfen von Rechnungen oder beim Vergleich von B2B-Preisen.
Aktuelle Steuersätze (Stand Oktober 2026)
| Land | Normalsatz | Ermäßigte Sätze |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % |
| Österreich | 20 % | 13 %, 10 %, seit 1. Juli 2026 zusätzlich 4,9 % |
| Schweiz | 8,1 % | 2,6 % (reduziert), 3,8 % (Beherbergung) |
Deutschland
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, E-Books und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und Bahnfahrten, Hotelübernachtungen sowie – seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft – für Speisen in der Gastronomie. Getränke im Restaurant bleiben bei 19 %. Achtung bei Getränken im Handel: Leitungswasser und Milch sind ermäßigt, Mineralwasser, Säfte und Kaffee als Getränk dagegen meist nicht.
Österreich
Der Normalsatz beträgt 20 %. Der 10-%-Satz gilt etwa für Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Personenbeförderung und Beherbergung; 13 % u. a. für Pflanzen, Kulturveranstaltungen und bestimmte Tierfutter. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Milch, Butter, Eier, bestimmtes Obst und Gemüse, Brot und Mehl ein neuer Satz von 4,9 %. Restaurant- und Cateringleistungen sind davon nicht erfasst.
Schweiz
Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 % für Lebensmittel (nicht im Restaurant), Bücher, Zeitungen und Medikamente, Sondersatz 3,8 % für Hotelübernachtungen inklusive Frühstück. Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen grundsätzlich ab 100.000 CHF Jahresumsatz.
Steuersätze ändern sich politisch. Prüfen Sie bei wichtigen Rechnungen den aktuellen Stand beim Bundesfinanzministerium, beim österreichischen BMF bzw. bei der ESTV.
Die Formeln
Nettobetrag → Bruttobetrag (Steuer aufschlagen):
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz / 100)
Bruttobetrag → Nettobetrag (Steuer herausrechnen):
Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz / 100)
Nur die enthaltene Steuer aus dem Brutto:
Steuer = Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz)
Praktische Faktoren zum Herausrechnen der enthaltenen Steuer aus dem Bruttobetrag:
| Satz | Faktor | Anteil am Brutto |
|---|---|---|
| 19 % | 19/119 | 15,966 % |
| 7 % | 7/107 | 6,542 % |
| 20 % (AT) | 20/120 | 16,667 % |
| 8,1 % (CH) | 8,1/108,1 | 7,493 % |
Rechenbeispiele
1. Angebot schreiben (Deutschland, 19 %): Eine Webdesign-Leistung kostet 2.500 € netto. 2.500 € × 1,19 = 2.975 € brutto, davon 475 € Umsatzsteuer.
2. Rechnung prüfen (Deutschland, 19 %): Ein Monitor kostet 249,90 € inklusive Mehrwertsteuer. 249,90 € ÷ 1,19 = 210,00 € netto; die Steuer beträgt 39,90 €.
3. Restaurantrechnung (Deutschland, gemischt): 48,00 € für Speisen (7 %) und 12,00 € für Getränke (19 %), jeweils brutto. Speisen: 48,00 ÷ 1,07 = 44,86 € netto, Steuer 3,14 €. Getränke: 12,00 ÷ 1,19 = 10,08 € netto, Steuer 1,92 €. Gesamte Steuer: 5,06 €.
4. Österreich (20 %): 120 € brutto ÷ 1,20 = 100 € netto. Merkhilfe: Bei 20 % ist die Steuer genau ein Sechstel des Bruttobetrags.
5. Schweiz (8,1 %): Eine Offerte über 500 CHF netto ergibt 500 × 1,081 = 540,50 CHF inklusive MWST, davon 40,50 CHF Steuer.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner erledigen Sie diese Umrechnungen für alle Sätze mit einem Klick, in beide Richtungen.
Der häufigste Fehler: Prozent vom Brutto abziehen
Viele rechnen: 119 € minus 19 % = 96,39 €. Das ist falsch, weil die 19 % auf den Nettobetrag (100 €) bezogen sind, nicht auf 119 €. Wer so kalkuliert, zahlt in der Buchhaltung zu wenig Steuer ab oder kalkuliert Preise zu niedrig. Richtig ist immer die Division durch 1,19. Allgemeine Prozentaufgaben löst der Prozentrechner; mehr zu diesem typischen Prozentfehler lesen Sie im Ratgeber Prozentrechnung: Formeln und Beispiele.
Weitere Praxisfragen
Rundung
Die Steuer wird in der Regel pro Rechnung oder pro Steuersatz kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei vielen Einzelpositionen kann die Summe der gerundeten Einzelsteuern um einige Cent von der Steuer auf die Gesamtsumme abweichen. Entscheidend ist, dass die Rechnung in sich schlüssig ist.
Kleinunternehmer
- Deutschland: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen und weist keine Umsatzsteuer aus. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort.
- Österreich: Die Kleinunternehmergrenze liegt seit 2025 bei 55.000 € Jahresumsatz.
- Schweiz: Unter 100.000 CHF Jahresumsatz besteht grundsätzlich keine MWST-Pflicht.
Pflichtangaben und E-Rechnung
Rechnungen müssen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausweisen. In Deutschland gilt für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto eine vereinfachte Form, bei der Bruttobetrag und Steuersatz genügen. Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland zudem E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird bis 2028 schrittweise eingeführt.
B2B im Ausland
Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern greift oft das Reverse-Charge-Verfahren: Sie stellen netto ohne Umsatzsteuer in Rechnung, der Kunde versteuert. Voraussetzung ist eine gültige USt-IdNr. des Kunden. Bei Verkäufen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern gilt oberhalb von 10.000 € Gesamtumsatz pro Jahr der Steuersatz des Kundenlandes (OSS-Verfahren).
Diese Hinweise sind eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Checkliste
- Richtigen Satz für Land und Leistung gewählt (19/7 %, 20/13/10/4,9 %, 8,1/2,6/3,8 %).
- Aufschlagen mit Multiplikation, Herausrechnen mit Division.
- Nie Prozent vom Bruttobetrag abziehen.
- Gemischte Rechnungen nach Steuersätzen getrennt.
- Kleinunternehmer-Status und Reverse Charge geprüft.